Die Zulassung als Packstelle ist ein- oder zweiteilig, je nach Art und Größe der Packstelle.
Für jede Packstelle, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert, ist die Zulassung als Packstelle
gemäß Vermarktungsnormen erforderlich. Die Packstelle muss dazu über die technischen Anlagen verfügen, die für die ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind.
Gegebenenfalls sind das:
- Durchleuchtungsanlage (oder andere geeignete Anlagen),
- Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe,
- Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen,
- geeichte Waage,
- Gerät zum Kennzeichnen von Eiern.
Eine Hygienezulassung als Packstelle brauchen nur jene Betriebe, die Eier zukaufen und sortieren oder Betriebe, die nach Größe und Gewicht sortierte Eier an den Großhandel oder ins Ausland abgeben oder Betriebe, die selbst mehr als 2.000 Legehennen halten und nach Größe und Gewicht sortieren.