Die Steiermark hat eine Vielfalt an traditionell hergestellten Produkten wie Osterschinken, Speck- und Genussraritäten zu bieten. Mit der Prämierungsteilnahme bietet sich für Sie als Produzent die ideale Möglichkeit einer Evaluierung Ihrer Produktqualität. Die Fachjury bewertet objektiv die eingereichten Erzeugnisse nach einem standardisierten Beurteilungsschema.
Anhand des daraus erstellten Prüfberichtes erhält der Produzent wertvolle Hinweise zur Optimierung des Herstellungsprozesses. Die errungenen Auszeichnungen dienen Top-Betrieben als erstklassige Vermarktungshilfe. Ergreifen Sie daher die Möglichkeit, eine Auszeichnung für Ihre Produkte zu erlangen!
Die Produkte werden nach einem 50-Punkte Schema in Anlehnung an das DLG-Bewertungsschema durch eine Fachjury bewertet.
Beurteilungskriterien:
Beurteilt werden nach einem detaillierten Punktesystem Äußeres, Aussehen im Anschnitt, Konsistenz, Geruch und Geschmack.
Beurteilungsschlüssel:
50 – 49 Punkte: Gold
48 - 45 Punkte: Prämiert
Alle eingereichten Produkte müssen nach traditionellem Herstellungsverfahren (keine Spritzpökelung!) hergestellt und Rohpökelwaren kalt geräuchert (max. 24 °C) sein. Nachträgliche Bearbeitung z. B. die Entfernung der Schwarte beim fertigen Produkt, ist nicht erlaubt und führt zu Punkteabzug bei der Bewertung.
Prämierungsgegenstände:
Kochschinken vom Schwein, Teilstück Frikandeau, geräuchert und gebrüht, mit Speckrand und Schwarte.
Kochpökelwaren anderer Tierarten z. B. Geflügel, Lamm, Rind, Strauß, geräuchert und gebrüht.
NEU 2015/16: Kochpökelwaren vom Schwein - alle Teilstücke außer Frikandeau, geräuchert und gebrüht.
Karree vom Schwein: Regional bekannt als Lendbratl, Mulbratl oder Moastabratl; kalt geräuchert, roh, im optimalen Reifezustand, ohne Speckrand und Schwarte.
Rohpökelwaren vom Schwein: Bauchspeck, Karreespeck, Schinkenspeck, sonstige geräucherte und gereifte Rohpökelwaren, luftgetrocknete, ungeräucherte Rohpökelwaren.
Rohpökelwaren anderer Tierarten, z. B. Rind, Geflügel, Lamm, Strauß, geräuchert oder ungeräuchert; kein Fisch.
Schnittfeste Rohwürste aller Tierarten, mit oder ohne Belag: Fleischwürste gekocht in Saitlingen, Osterkrainer traditionell, laut Codex, Osterkrainer Innovationen, z. B. Kürbiskernkrainer, andere Tierarten.
Prämierungsgegenstände vom Wild: Kochpökelwaren essfertig, Rohpökelwaren, Rohwürste mit oder ohne Belag.
Einreichmenge: Mindestens 1 kg je Produkt; Koch- und Rohpökelwaren mit Randstück bzw. mehrere gleichartige Teilstücke möglich.
Ablauf der Prämierung:
Anmeldeschluss: Mittwoch, 28. Oktober 2015.
Abgabe der Proben: Dienstag, 10. November 2015 von 8.00 - 9.00 Uhr in der jeweiligen Bezirkskammer
Die Produkte müssen vakuumiert und gekühlt abgegeben werden.
ACHTUNG: Es ist KEINE Produktabgabe am Verkostungsort möglich!
Verkostung: 16. und 17. November 2015
Werbemittelbestellung mit Begleitschein! Die Ausgabe erfolgt bei der Urkundenverleihung.
Die Urkundenverleihung mit Bekanntgabe der Finalisten für den Landessieg findet am 26. November 2015 im Steiermarkhof in Graz statt.
Im Frühjahr 2016 wird eine öffentliche Publikumsverkostung stattfinden, bei der die Landessieger ermittelt werden.
Neu: Landessieger
Alle Produkte mit voller Punktezahl der folgenden Kategorien werden für den Landessiegentscheid nominiert.
Landessieger gibt es in den Kategorien:
Kochschinken (Teilstück Frikandeau) vom Schwein
Karree vom Schwein
Fleischwurst gekocht in Saitlingen (Krainer)
Karreespeck
Schinkenspeck
Bauchspeck
luftgetrocknete Rohpökelwaren
Rohpökelwaren andere Tierarten
Rohwürste
Die Landessieger nehmen an der Wahl zur GenussKrone teil.
Information und Anmeldung: DI Irene Strasser, Beratung für Direktvermarktung und Regionale Kooperationen, Kindermanngasse 8/I; 8020 Graz, Tel. 0664/602596-4529, Fax: 0316/713171-4551, E-mail: irene.strasser@lk-stmk.at
Unterlagen zum Herunterladen:
Bildquelle: LK Steiermark / Werner Krug