Verschiedene Hühnereier in Braun, Weiß und Blau mit roten Stempeln, umgeben von gelber und roter Blüte sowie Nudeln in Verpackung.

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Direktvermarktung von Eiern

Eierproduzenten können Eier und Produkte aus Eiern direktvermarkten. Für Geflügelhalter gilt die Geflügelhygieneverordnung (BGBl. II Nr. 100/2007 idgF.), in welcher Hygiene- und Untersuchungsbestimmungen (z.B. Salmonellenuntersuchungen, sogenannte Stiefeltupfer) festgelegt sind. Die Verordnung gilt nicht für die Haltung von weniger als 350 Tieren, von denen ausschließlich die direkte Abgabe von Fleisch und Eiern in kleinen Mengen durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die diese Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher abgeben, erfolgt. Geflügelbetrieben wird empfohlen, ein Betreuungsverhältnis mit einem Tierarzt einzugehen (Informationen auf www.qgv.at).

Auswirkungen relevanter Rechtsvorschriften bei der Vermarktung von Eiern

  • Hygienerechtliche Zulassung als Packstelle gemäß den Vorschriften des Lebensmittelrechts
  • Zulassung als Packstelle gemäß Vermarktungsnormen
  • Zulassung der Legehennenhaltung mit Zuteilung des Erzeugercodes für die Einzeleikennzeichnung (Legehennenbetriebsregistergesetz)
     
Hand hält einen Korb mit mehreren braunen Eiern und einem weißen Ei, umgeben von Stroh.

© Karlheinz Fessl

Zulassung als Packstelle

Die Zulassung als Packstelle ist ein- oder zweiteilig, je nach Art und Größe der Packstelle.
Für jede Packstelle, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert, ist die Zulassung als Packstelle gemäß Vermarktungsnormen erforderlich. Die Packstelle muss dazu über die technischen Anlagen verfügen, die für die ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind. Gegebenenfalls gehören dazu eine Durchleuchtungsanlage (oder andere geeignete Anlagen), ein Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe, eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen, eine geeichte Waage und ein Gerät zum Kennzeichnen von Eiern. 

Eine Hygienezulassung als Packstelle brauchen Betriebe, die selbst mehr als 2.000 Legehennen halten und die Eier nach Größe und Gewicht sortieren, oder Betriebe, die Eier zukaufen und sortieren oder Betriebe, die nach Größe und Gewicht sortierte Eier an den Großhandel oder ins Ausland abgeben.