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Direktvermarktung von Eiern
Eierproduzenten können Eier und Produkte aus Eiern direktvermarkten. Für Geflügelhalter gilt die Geflügelhygieneverordnung (BGBl. II Nr. 100/2007 idgF.), in welcher Hygiene- und Untersuchungsbestimmungen (z.B. Salmonellenuntersuchungen, sogenannte Stiefeltupfer) festgelegt sind. Die Verordnung gilt nicht für die Haltung von weniger als 350 Tieren, von denen ausschließlich die direkte Abgabe von Fleisch und Eiern in kleinen Mengen durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die diese Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher abgeben, erfolgt. Geflügelbetrieben wird empfohlen, ein Betreuungsverhältnis mit einem Tierarzt einzugehen (Informationen auf www.qgv.at).
Auswirkungen relevanter Rechtsvorschriften bei der Vermarktung von Eiern
- Hygienerechtliche Zulassung als Packstelle gemäß den Vorschriften des Lebensmittelrechts
- Zulassung als Packstelle gemäß Vermarktungsnormen
- Zulassung der Legehennenhaltung mit Zuteilung des Erzeugercodes für die Einzeleikennzeichnung (Legehennenbetriebsregistergesetz)
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Zulassung als Packstelle
Die Zulassung als Packstelle ist ein- oder zweiteilig, je nach Art und Größe der Packstelle.
Für jede Packstelle, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert, ist die Zulassung als Packstelle gemäß Vermarktungsnormen erforderlich. Die Packstelle muss dazu über die technischen Anlagen verfügen, die für die ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind. Gegebenenfalls gehören dazu eine Durchleuchtungsanlage (oder andere geeignete Anlagen), ein Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe, eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen, eine geeichte Waage und ein Gerät zum Kennzeichnen von Eiern.
Eine Hygienezulassung als Packstelle brauchen Betriebe, die selbst mehr als 2.000 Legehennen halten und die Eier nach Größe und Gewicht sortieren, oder Betriebe, die Eier zukaufen und sortieren oder Betriebe, die nach Größe und Gewicht sortierte Eier an den Großhandel oder ins Ausland abgeben.
Kennzeichnung
Eier gehören zu den leicht verderblichen Lebensmitteln und daher ist ein Hinweis auf die Küchenhygiene zu machen, der bei verpackten Eiern am Etikett und bei losem Verkauf auf einem Aushang anzugeben ist. Detailinformationen und Muster zur richtigen Kennzeichnung sind im Merkblatt „Direktvermarktung und Kennzeichnung von Eiern“ zusammengefasst.
Einzeleikennzeichnung
Eier müssen mit dem Erzeugercode gestempelt sein, wenn:
- am Betrieb mehr als 350 Legehennen gehalten werden,
- die Eier (egal ob sortiert oder unsortiert) auf Wochenmärkten verkauft werden,
- die Eier an Gastronomie, Lebensmittelhandel, zur Weiterverarbeitung (z.B. an Bäckereien, Fleischhauereien etc.) oder zum Weiterverkauf abgegeben werden.
Der Antrag für den Erzeugercode (Bestätigung der Haltungsform), ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Der Erzeugercode muss deutlich lesbar, mindestens 2 mm groß am Ei aufgebracht sein und ist wie in Bild 6 dargestellt aufgebaut.
Eine Zusammenfassung der relevanten Bestimmungen und Vermarktungsnormen für Legehennenbetriebe und Packstellen gibt der vom BMLRT veröffentlichte Leitfaden.
Die Abgabe von unsortierten Eiern (d.h. keine Einteilung nach Güte- und Gewichtsklassen) ist möglich, wenn der Erzeuger direkt an den/die Endverbraucher:in abgibt und zwar:
- an der Produktionsstätte oder
- auf einem örtlichen öffentlichen Markt oder
- beim Verkauf an der Haustür
Hygieneanforderungen
Eier müssen unmittelbar nach dem Legen bis zur Abgabe an Verbraucher:innen vor nachteiligen Beeinflussungen geschützt werden.
Die Bedingungen sind:
- sauber, trocken und frei von Fremdgerüchen
- geschützt vor Stößen und vor Sonneneinstrahlung
- Einhaltung einer möglichst konstanten Temperatur bei Aufbewahrung und Transport
Wachteleier und Eier von anderen Vögeln (z.B. Straußen, Puten)
Für Wachteleier und Eier von anderen Vögeln gelten die Vermarktungsnormen nicht. Verpackte Eier sind mit folgenden Kennzeichnungselementen zu deklarieren:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
- Stückzahl oder Gewicht
- Mindesthaltbarkeitsdatum und Lagerungshinweis (Kühlschranktemperaturen; Bezüglich der Angaben zur Haltbarkeit kann man sich an jenen von Hühnereiern orientieren.)
- Küchenhinweis