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Direktvermarktung von Honig und Inkereierzeugnissen
Jeder Imker kann den Honig der eigenen Bienen und aus eigener Produktion stammende Imkereierzeugnisse direktvermarkten. Jeder Imker ist Lebensmittelunternehmer und für die Sicherheit der von ihm in Verkehr gebrachten Produkte verantwortlich (von der Herstellung der Rohprodukte bis zum Verkauf).
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Als Hilfsmittel für die praktische Umsetzung der hygienerechtlichen Verpflichtungen steht für Imkereien mit bis zu 20 Bienenvölkern eine Empfehlung für Primärerzeugnisse und für größere Imkereien eine Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben zur Verfügung. Die Leitlinie umfasst die gesamten imkerlichen Tätigkeiten und bietet den Betrieben die Grundlage für ein Eigenkontrollsystem. Für Betriebe mit weniger als 20 Bienenvölkern sind die Anforderungen in der „Empfehlung Primärerzeugnisse Imkereien“ zusammengefasst.
Was unter Honig verstanden wird, welche Bezeichnungen verwendet werden können und wie Honig richtig zu kennzeichnen ist, steht in der Honigverordnung. Im Sinne dieser Verordnung ist „Honig“ der natursüße Stoff, der von Bienen der Art Apis mellifera erzeugt wird. Zur richtigen Kennzeichnung von Honig und Imkereierzeugnissen stehen von der AGES begutachtete Musteretiketten zur Verfügung.
Imkereierzeugnisse
Propolis-Tropfen, Gelee royal und Blütenpollen sind Nahrungsergänzungsmittel. Der Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“ muss in der Bezeichnung vorkommen. Informationen zur richtigen Kennzeichnung gibt es unter: