Verschiedene Käsesorten und Frischkäse in Schalen und Gläsern auf einem Holzbrett in einem geflochtenen Korb, dekoriert mit roten Chilischoten und Trauben.

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Direktvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen

Die am Betrieb hergestellte Milch darf im Rahmen eines „eingetragenen oder zugelassenen Lebensmittelunternehmens“ vermarktet werden bzw. dürfen aus der Milch Erzeugnisse hergestellt und vermarktet werden. Mit der LFBIS-Nummer ist jeder landwirtschaftliche Betrieb automatisch als Lebensmittelunternehmer eingetragen (= registriert).

Eine Zulassung ist notwendig, wenn pasteurisierte Trinkmilch, nichtfermentierte Flüssigmilcherzeugnisse (Kakao, Vanillemilch etc.) oder Eis aus Rohmilch hergestellt werden oder bei der Vermarktung von Milch und Milcherzeugnissen an den Großhandel oder ins Ausland und bei Zukauf von Milch für die Verarbeitung. Für die Zulassung ist ein Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.

Meldepflicht des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten aus Kuhmilch an die AMA

Direktvermarktungsbetriebe, die jährlich mehr als 25.000 kg rohe Kuhmilch für die Direktvermarktung einsetzen, müssen jährlich bis Ende Februar eine Meldung an die AMA übermitteln. Zu melden ist die im abgelaufenen Kalenderjahr eingesetzte Menge Milch für die Direktvermarktung, sowie die daraus hergestellten Produkte in kg (untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse, Emmentaler, sonstiger Käse und sonstige Milchprodukte). Details unter: www.ama.at/Formulare-Merkblaetter.

TIPP

Die regelmäßige Teilnahme an Prämierungen verhilft zu einer fachlichen Einschätzung der Qualität der selbst hergestellten Produkte (z.B. Käseprämierungen im Bundesland, Kasermandl).

Verschiedene Käsesorten in unterschiedlichen Formen, darunter runde, rechteckige und keilförmige Stücke, auf einer dunklen Oberfläche.

© AMA Marketing

Abgabe von Rohmilch

Rohmilch und Rohrahm dürfen nur direkt vom Tierhalter an den Endverbraucher oder an Einzelhandelsunternehmen und von diesen Einzelhandelsunternehmen direkt an den Endverbraucher abgegeben werden.

Rohmilch kann auch mittels Milchautomaten, die die Ausstattungs- und Prüfrichtlinien erfüllen, abgegeben werden. Rohmilch darf nur am Tag der Gewinnung und den zwei darauffolgenden Tagen, Rohrahm nur am Tag der Rohmilchgewinnung oder am darauf folgenden Tag aus Rohmilch, die den Anforderungen für Rohmilch entsprechen muss, hergestellt und abgegeben werden.

Die Abgabe von Rohmilch an Kindergärten und Schulen ist nicht erlaubt!