Kontrollen für zugelassene Betriebe
Zugelassene Betriebe werden von der Veterinäraufsicht gemäß MIK (= von der Behörde erstellter mehrjähriger integrierter risikobasierter Kontrollplan), je nach Risikoeinstufung des Betriebes, Verarbeitungsmenge und/oder Auftreten von Mängeln mindestens einmal pro Jahr kontrolliert. Die Kontrollkosten sind abhängig vom Zeitaufwand und betragen rund € 18 je ¼ Stunde plus Fahrtkosten.
Kontrollen für registrierte bzw. eingetragene Betriebe
Registrierte bzw. eingetragene Betriebe werden je nach Produkt und Regelung der Zuständigkeit im jeweiligen Bundesland meist von der Lebensmittelaufsicht kontrolliert. Die Häufigkeit der Kontrollen ist abhängig von der Risikoeinstufung des Betriebes und der Schwerpunktsetzung der Behörde. Kostenpflichtig sind auch Nachkontrollen, die durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle Mängel festgestellt wurden.