Hände halten Brot

© reveai.org

Allergeninformation

Die klare Kennzeichnung allergener Stoffe ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Auch bäuerliche Direktvermarkter und Direktvermarkterinnen sind verpflichtet, über allergene Zutaten in offenen Lebensmitteln transparent zu informieren. Alle relevanten Informationen zur Umsetzung der Allergeninformation am landwirtschaftlichen Betrieb, hilfreiche Vorlagen, gesetzliche Grundlagen und Schulungsangebote sind hier übersichtlich zusammengestellt.

Rechtliche Grundlage zur Allergeninformation

Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung (LMIV). Diese schreibt vor, dass auch bei nicht vorverpackten Lebensmitteln, wie sie zum Beispiel am Hof, auf Bauernmärkten oder in der Buschenschank angeboten werden, über die 14 Hauptallergene informiert werden muss.

Ziel der Verordnung ist es, Konsumentinnen und Konsumenten besser über die Zutaten in Lebensmitteln zu informieren und vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Besonders allergene Stoffe müssen erkennbar gekennzeichnet oder auf Nachfrage korrekt kommuniziert werden. Dazu zählen unter anderem gut lesbare Etiketten, die Angabe der Herkunft von Fleisch, die Kennzeichnung von allergenen Stoffen sowie Nährwertangaben.

Genauere Informationen sind in der LMIV  nachzulesen.

Pflichten für bäuerliche Direktvermarkter

Die LMIV verpflichtet bäuerliche Direktvermarkter dazu, bei der Abgabe loser Ware Informationen über allergene Zutaten zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft alle Lebensmittel, die nicht vorverpackt angeboten werden, zum Beispiel Fruchtaufstriche im Glas, Frischmilchprodukte, Mehlspeisen, Brot, Säfte oder Speisen im Buschenschank. Es bestehen keine Ausnahmen für Kleinbetriebe, Selbstbedienungseinrichtungen oder persönliche Bekanntschaft mit den Kund:innen.

Die Information kann entweder schriftlich oder mündlich erfolgen.

Schriftliche Allergeninformation: Diese Variante wird durch Aushänge, Produktübersichten mit Allergenkennzeichnung oder Speisekarten mit Legende umgesetzt. Die Informationen müssen leicht verständlich, aktuell und gut sichtbar sein. Auch beim Verkauf über Automaten muss eine schriftliche Allergeninformation bereitgestellt werden.

Mündliche Allergeninformation: Bei mündlicher Weitergabe der Information muss zumindest eine anwesende Person geschult sein. Die Schulung muss aktuell und nachvollziehbar sein. Eine Wiederholung bei Änderungen im Sortiment oder Personalwechsel wird empfohlen. Zusätzlich ist ein klarer Hinweis wie „Information zu allergenen Zutaten erhalten Sie beim Verkaufspersonal“ gut sichtbar anzubringen. wenn keine schriftliche Allergeninformation erfolgt.

Die 14 Hauptallergene im Überblick

Bei der Allergeninformation sind folgende 14 Stoffe verpflichtend anzugeben, wenn sie in einem Produkt enthalten sind:

Buchstabe A

Glutenhaltiges Getreide

Weizen (Dinkel, Khorasan-Weizen), Grünkern, Emmer, Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon

z.B. verarbeitet in Mehl, Stärke, Grieß, Flocken, Malz, Keimlingen, Brösel, Couscous, Brot, Gebäck, Keksen, Kuchen, Teigwaren, Suppen, Saucen, Kartoffelprodukten, Wurst, Fleischersatzprodukten, Desserts, Eiscremen

Buchstabe B

Krebstiere

Krebse, Scampi, Shrimps, Garnelen, Hummer, Langusten, etc.

z.B. verarbeitet in Salaten, Suppen, Saucen, in spanischen, französischen und asiatischen Saucen oder Speisen

Buchstabe C

Eier

z.B. verarbeitet in Teigwaren, Kuchen, panierten Speisen, Palatschinken, Frittaten, Cremen, Faschierten Braten, Pasteten, Quiche, Mayonnaise Saucen, Desserts, Eis

Buchstabe D

Fisch

alle Fischarten

z.B. verarbeitet in Aufstrichen, Suppen, Würzpasten, Fertigsalaten, in asiatischen Saucen

Buchstabe E

Erdnüsse

z.B. verarbeitet in Erdnussbutter, Müsli, Snacks mit Erdnussöl, oder Erdnussmehl, Aufstrichen, Kuchen, Desserts, Gebäck, Süßigkeiten, Schokolade, vorfrittierten Produkten wie Pommes, Bratlingen, in asiatischen Saucen oder Speisen

Buchstabe F

Sojabohnen

z.B. verarbeitet in Tofu, Sojamehl, Sojasauce, Sojapaste, Miso, Saucen, Schokolade, Keksen, Dressings, Marinaden, Mayonnaise, Eis, Müsli, Backwaren, Fertiggerichten, in asiatischen und vegetarischen Speisen

Buchstabe G

Milch 

inklusive Laktose

z.B. verarbeitet in Käse, Joghurt, Topfen, Aufstrichen, Margarine, Brot, Kuchen, Gebäck, Keksen, panierten Nahrungsmitteln, Fleischwaren, (ev. Grammeln!) Wurstwaren, Kakao, Müsli, Frühstücksflocken, Konfekt, Schokolade, Nougatcreme, Karamell, Cremesuppen, Saucen, Salaten, Aufläufen, Kroketten, Kartoffelpüree, Desserts, Dressings, Marinaden

Buchstabe H

Schalenfrüchte

Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse, Queenslandnüsse

z.B. verarbeitet in Brot, Gebäck, Keksen, Müsli, Marzipan, Müsliriegel, Nougat-creme, Schokolade, Salaten, Käse (Nusscamembert), Wurst, Joghurt, Aufstrichen, Dressings, Pesto, Desserts, Likör, aromatisiertem Kaffee

Buchstabe L

Sellerie

Knolle und Staude

z.B. verarbeitet in Suppengrün, Suppenwürfeln, Suppen, Saucen, Kräuterkäse, Mayonnaise, Wursterzeugnisse, Fleischerzeugnissen, Fertiggerichten, Salaten, Marinaden, Gewürzmischungen, Kräutersalz

Buchstabe M

Senf

z.B. verarbeitet in Senfpulver, Suppen, Saucen, Dressings, Salaten, Essiggurkerl, Mayonnaise, eingelegtem Gemüse, Aufstrichen, Gewürzmischungen Fleischerzeugnissen

Buchstabe N

Sesamsamen

z.B. verarbeitet in Sesampaste, Sesamöl, Brot, Knäckebrot, Gebäck, Müsliriegel, Salaten, Marinaden, Saucen, Desserts, Falafel, Hummus, in orientalischen und vegetarischen Speisen

Buchstabe O

Schwefeldioxid und Sulfite 

in Konzentrationen von mehr als 10mg/kg oder 10mg/l vorhandenes SO2

z.B. in Wein, Most, als Konservierungsmittel in Trockenfrüchten, Fruchtzubereitungen, Müsli, Sauerkraut

Buchstabe P

Lupinen

z.B. verarbeitet in Lupinenmehl, Brot, Gebäck, Pizza, Nudeln, Snacks, Würsten, Gewürzen, Aufstrichen, Desserts, Süßspeisen

Buchstabe R

Weichtiere 

wie Schnecken, Muscheln, Tintenfische

z.B. verarbeitet in Salaten, Saucen, Suppen, Würzmischungen und Würzpasten

Online-Schulung "Allergeninformation für Direktvermarkter"

Für mündliche Allergeninformation ist eine Schulung verpflichtend. Diese kann online unter www.allergene-schulung.at absolviert werden. Die Schulung bietet rechtliche Grundlagen, praktische Umsetzungshilfen und schließt mit einem Wissenstest ab.

Rahmendaten:

  • Dauer: ca. 90 Minuten (Online-Schulung inkl. Wissenstest)

  • Kosten: € 15

  • Nachweis: selbst ausdruckbar nach positivem Abschluss

  • Inhalte: Recht, Allergene, Praxisbeispiele, Dokumentationspflichten

Eine kostenlose Demo-Version steht zum Ausprobieren bereit: www.allergene-schulung.at 

Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht

Im Zuge von Betriebskontrollen wird überprüft, ob die Allergeninformation korrekt umgesetzt wurde. Kontrolliert wird insbesondere:

  • Vorhandensein und Zugänglichkeit der Information

  • Richtigkeit der Angaben

  • Vorliegen eines Schulungsnachweises bei mündlicher Information

Verstöße können mit Verwaltungsstrafen geahndet werden. Eine ordnungsgemäße Umsetzung bietet Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen der Kundschaft.

Kontakt und Beratung

Bei Fragen zur Umsetzung der Allergeninformation helfen die Direktvermarktungsberater:innen der Landwirtschaftskammern gerne.

Frisch gebackenes Brot

Einfacher Zugang zur Allergeninformation:
Die mobile Website bietet Konsumentinnen und Konsumenten einen digitalen Überblick über allergene Inhaltsstoffe.