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Allergeninformation
Die klare Kennzeichnung allergener Stoffe ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Auch bäuerliche Direktvermarkter und Direktvermarkterinnen sind verpflichtet, über allergene Zutaten in offenen Lebensmitteln transparent zu informieren. Alle relevanten Informationen zur Umsetzung der Allergeninformation am landwirtschaftlichen Betrieb, hilfreiche Vorlagen, gesetzliche Grundlagen und Schulungsangebote sind hier übersichtlich zusammengestellt.
Rechtliche Grundlage zur Allergeninformation
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung (LMIV). Diese schreibt vor, dass auch bei nicht vorverpackten Lebensmitteln, wie sie zum Beispiel am Hof, auf Bauernmärkten oder in der Buschenschank angeboten werden, über die 14 Hauptallergene informiert werden muss.
Ziel der Verordnung ist es, Konsumentinnen und Konsumenten besser über die Zutaten in Lebensmitteln zu informieren und vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Besonders allergene Stoffe müssen erkennbar gekennzeichnet oder auf Nachfrage korrekt kommuniziert werden. Dazu zählen unter anderem gut lesbare Etiketten, die Angabe der Herkunft von Fleisch, die Kennzeichnung von allergenen Stoffen sowie Nährwertangaben.
Genauere Informationen sind in der LMIV nachzulesen.
Pflichten für bäuerliche Direktvermarkter
Die LMIV verpflichtet bäuerliche Direktvermarkter dazu, bei der Abgabe loser Ware Informationen über allergene Zutaten zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft alle Lebensmittel, die nicht vorverpackt angeboten werden, zum Beispiel Fruchtaufstriche im Glas, Frischmilchprodukte, Mehlspeisen, Brot, Säfte oder Speisen im Buschenschank. Es bestehen keine Ausnahmen für Kleinbetriebe, Selbstbedienungseinrichtungen oder persönliche Bekanntschaft mit den Kund:innen.
Die Information kann entweder schriftlich oder mündlich erfolgen.
Schriftliche Allergeninformation: Diese Variante wird durch Aushänge, Produktübersichten mit Allergenkennzeichnung oder Speisekarten mit Legende umgesetzt. Die Informationen müssen leicht verständlich, aktuell und gut sichtbar sein. Auch beim Verkauf über Automaten muss eine schriftliche Allergeninformation bereitgestellt werden.
Mündliche Allergeninformation: Bei mündlicher Weitergabe der Information muss zumindest eine anwesende Person geschult sein. Die Schulung muss aktuell und nachvollziehbar sein. Eine Wiederholung bei Änderungen im Sortiment oder Personalwechsel wird empfohlen. Zusätzlich ist ein klarer Hinweis wie „Information zu allergenen Zutaten erhalten Sie beim Verkaufspersonal“ gut sichtbar anzubringen. wenn keine schriftliche Allergeninformation erfolgt.
Die 14 Hauptallergene im Überblick
Bei der Allergeninformation sind folgende 14 Stoffe verpflichtend anzugeben, wenn sie in einem Produkt enthalten sind:
Online-Schulung "Allergeninformation für Direktvermarkter"
Für mündliche Allergeninformation ist eine Schulung verpflichtend. Diese kann online unter www.allergene-schulung.at absolviert werden. Die Schulung bietet rechtliche Grundlagen, praktische Umsetzungshilfen und schließt mit einem Wissenstest ab.
Rahmendaten:
Dauer: ca. 90 Minuten (Online-Schulung inkl. Wissenstest)
Kosten: € 15
Nachweis: selbst ausdruckbar nach positivem Abschluss
Inhalte: Recht, Allergene, Praxisbeispiele, Dokumentationspflichten
Eine kostenlose Demo-Version steht zum Ausprobieren bereit: www.allergene-schulung.at
Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht
Im Zuge von Betriebskontrollen wird überprüft, ob die Allergeninformation korrekt umgesetzt wurde. Kontrolliert wird insbesondere:
Vorhandensein und Zugänglichkeit der Information
Richtigkeit der Angaben
Vorliegen eines Schulungsnachweises bei mündlicher Information
Verstöße können mit Verwaltungsstrafen geahndet werden. Eine ordnungsgemäße Umsetzung bietet Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen der Kundschaft.
Kontakt und Beratung
Bei Fragen zur Umsetzung der Allergeninformation helfen die Direktvermarktungsberater:innen der Landwirtschaftskammern gerne.
Vorlagen und Musterdokumente
Weitere nützliche Verlinkungen
Einfacher Zugang zur Allergeninformation:
Die mobile Website bietet Konsumentinnen und Konsumenten einen digitalen Überblick über allergene Inhaltsstoffe.