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Direktvermarktung von Fisch
Fische aus eigener Aquakultur oder aus Wildfang können vom Tierhalter oder Fischer vermarktet werden. Die Fische können im Ganzen, als HĂ€lften, Filets oder auch als Verarbeitungserzeugnis vermarktet werden. Fisch-Direktvermarkter:innen sind grundsĂ€tzlich registrierte Lebensmittelunternehmer (LINK zur Seite Eintragung und Zulassung). Die lebensmittelrechtliche Zulassung von Fischereibetrieben ist fĂŒr Direktvermarkter:innen nur bei der Vermarktung der Fischereierzeugnisse an den GroĂhandel oder ins Ausland erforderlich.
Urproduktion
Ganze Fische geschuppt oder als Seiten (halbiert, von der RĂŒckengrĂ€te befreit, ohne Kopf) zĂ€hlen zu den Urprodukten. Filets und Fischprodukte sind Verarbeitungserzeugnisse.
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Eigenkontrolle
Als Hilfsmittel zur praktischen Umsetzung der hygienerechtlichen Vorschriften wurde von Expert:innen und Praktiker:innen die âLeitlinie fĂŒr eine gute Hygienepraxis fĂŒr die Schlachtung und Verarbeitung von Fischenâ erstellt. Die Leitlinie umfasst die gesamten TĂ€tigkeiten im Umgang mit Fisch und bietet den Betrieben die Grundlage fĂŒr ein Eigenkontrollsystem.
Kennzeichnung
Zur richtigen Kennzeichnung von Fisch und Fischerzeugnissen stehen die BroschĂŒre âKennzeichnung von Fisch und Fischereierzeugnissenâ und von der AGES begutachtete Musteretiketten zur VerfĂŒgung.
Zerlegung und Verarbeitung
Die BroschĂŒren âbĂ€uerliche Fischereiwirtschaftâ und âKarpfenzerlegungâ umfassen Informationen rund um die Produktion von Fischen bzw. Anleitungen und Praxistipps zur Zerlegung und Verarbeitung von Karpfen.
WeiterfĂŒhrende Informationen zur Direktvermarktung von Fisch