Fleisch und Fleischprodukte

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Direktvermarktung von Fleisch und Fleischerzeugnissen

Fleisch von Nutztieren und von Wild kann direktvermarktet werden. Möglich ist die Vermarktung von Schlachtkörpern im Ganzen oder halbiert, von Fleisch in Teilstücken oder küchenfertig geschnitten und von sämtlichen Verarbeitungserzeugnissen. Bei den Bezeichnungen und Rezepturen ist der Lebensmittelcodex Kapitel B 14 zu berücksichtigen. Die Schlachtung und Verarbeitung kann am eigenen Bauernhof oder im Lohnverfahren erfolgen. Es ist nicht erlaubt, Tiere, die nicht am Betrieb aufgezogen oder gemästet oder zumindest zu einem wesentlichen Anteil selbst gemästet wurden, zu schlachten und/oder zu verarbeiten und als eigenes Fleisch oder Fleischerzeugnis zu vermarkten. Fleisch von Nutztieren und von Wild (auch gerupft, abgezogen, im Ganzen, halbiert, bei Rindern auch gefünftelt) ist als Urprodukt eingestuft (entscheidend für Steuer und Sozialversicherung), Fleisch in Teilstücken, geschnitten und verarbeitet zählt zu den Verarbeitungserzeugnissen.

Frischfleisch

Die Qualität von Frischfleisch steht in engem Zusammenhang mit Rasse, Fütterung, Haltung, Schlachtung, Kühlung und Reifung. Wer qualitativ hochwertiges Fleisch produzieren und als solches vermarkten möchte, muss sich gründlich mit allen wichtigen Einflussfaktoren beschäftigen. Qualität entsteht nicht zufällig.

Konsument:innen-Information

Konsument:innen, die Fleisch direkt beim Bauern einkaufen, legen großen Wert auf hohe Qualität und gute Beratung. Viele Kund:innen sind interessiert an aktuellen Themen wie Tierschutz, Haltungsformen und Kennzeichnung und wollen darüber hinaus von der richtigen Lagerung bis zur optimalen Zubereitung der Produkte gut beraten und informiert werden.

Mensch befüllt eine Fleischtheke mit Fleisch

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