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Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren
Für Tätigkeiten, die im Zuge der Schlachtung von Tieren ausgeführt werden, ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Diese Qualifikation stellt sicher, dass die Betäubung und Schlachtung tierschutzgerecht erfolgen.
Hier finden Sie einen Überblick, wer den Nachweis benötigt, welche Ausbildungen anerkannt sind und wo Sie die Schulungen absolvieren können.
Gleichwertige Ausbildungen
Dem Sachkundenachweis gleichwertig sind folgende Ausbildungen:
- Landwirtschaftliche Schulen (die Liste mit den anerkannten Schulen ist abrufbar unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/suche.html?q=liste+schulen)
- Ausbildung als Fleischhauer:in
- Veterinärmedizinische Ausbildung
Gleichwertig bedeutet, dass das Zeugnis über die absolvierte Ausbildung als Nachweis gilt und kein Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises erforderlich ist.
Kurse für den Sachkundenachweis
Personen ohne einschlägige Ausbildung müssen eine entsprechende Schulung mit Praxis und Prüfung absolvieren, um den Sachkundenachweis beantragen zu können.
Kurse zur Erlangung der Sachkunde werden von den Landwirtschaftskammern angeboten. Mit den entsprechenden Bestätigungen sucht man bei der Bezirksverwaltungsbehörde um den Sachkundenachweis an.
- Kursdauer: je Tierart ein Halbtag
- Nach Kurs und Prüfung: ein Praxistag je Tierart
- Anschließend kann der Sachkundenachweis bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
Tipp:
Die Seminare eignen sich auch als Weiterbildung für bereits qualifizierte Direktvermarkter:innen
Kontakt:
Bei Fragen und bezüglich Kursangebot und Terminen, wenden Sie sich bitte an das Referat Direktvermarktung Ihrer Landwirtschaftskammer.
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