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Direktvermarktung von Getreide und Pseudogetreide
Getreidearten und Pseudo-Getreidearten sind in der Ernährung sehr beliebt. Mit verschiedenen Arten und Sorten kann Konsument:innen eine große Vielfalt von Weizen, Dinkel, Emmer, Grünkern, Einkorn, Roggen, Hafer, Gerste, Buchweizen, Hirse, bis hin zu Reis, Quinoa oder Amaranth angeboten werden.
Getreide (gereinigt, gesiebt) ist ein Urprodukt. Poliertes, geschliffenes, gequetschtes oder gemahlenes Getreide, sowie sämtliche Erzeugnisse aus Getreide gehören zu den Verarbeitungserzeugnissen.
Achtung!
Auch wenn Aussagen über „gesunde“ oder „alte“ Getreidesorten marketingmäßig verlockend sind, diesbezügliche Angaben können zu Beanstandungen führen. Angaben und Aussagen über besondere Inhaltsstoffe können die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung auslösen und die Angabe von Eigenschaften mit Bezug auf die Gesundheit sind nicht erlaubt!
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Kennzeichnung
Für verpacktes Getreide, Mehl und Backwaren gelten die allgemeinen Kennzeichnungsbestimmungen sowie die Codex Kapitel B 18 Backerzeugnisse, B 19 Teigwaren und B 20 Mahl- und Schälprodukte.
Zur richtigen Kennzeichnung von Getreide, Getreideerzeugnissen und Teigwaren stehen von der AGES begutachtete Musteretiketten zur Verfügung.
Die baulichen Anforderungen für Räume, in denen Getreide verarbeitet wird oder Backwaren hergestellt werden, sind abhängig von Art und Umfang der Produktion. Unter Umständen kann in der Küche oder in Verarbeitungsräumen produziert werden, in denen sonst andere Lebensmittel hergestellt werden. Nähere Details dazu sind im „Handbuch zur Eigenkontrolle für bäuerliche Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen“ erläutert.
Weiterführende Informationen zur Direktvermarktung von Getreide und Getreideerzeugnissen