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Direktvermarktung von Honig und Imkereierzeugnissen
Jede Imkerin und jeder Imker kann den Honig der eigenen Bienen und aus eigener Produktion stammende Imkereierzeugnisse direktvermarkten. Sie sind Lebensmittelunternehmer:innen und fĂŒr die Sicherheit der von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte verantwortlich (von der Herstellung der Rohprodukte bis zum Verkauf).
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Als Hilfsmittel fĂŒr die praktische Umsetzung der hygienerechtlichen Verpflichtungen steht fĂŒr Imkereien mit bis zu 20 Bienenvölkern eine Empfehlung fĂŒr PrimĂ€rerzeugnisse und fĂŒr gröĂere Imkereien eine Leitlinie fĂŒr eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben zur VerfĂŒgung. Die Leitlinie umfasst die gesamten imkerlichen TĂ€tigkeiten und bietet den Betrieben die Grundlage fĂŒr ein Eigenkontrollsystem. FĂŒr Betriebe mit weniger als 20 Bienenvölkern sind die Anforderungen in der âEmpfehlung PrimĂ€rerzeugnisse Imkereienâ zusammengefasst.
Was unter Honig verstanden wird, welche Bezeichnungen verwendet werden können und wie Honig richtig zu kennzeichnen ist, steht in der Honigverordnung. Im Sinne dieser Verordnung ist âHonigâ der natursĂŒĂe Stoff, der von Bienen der Art Apis mellifera erzeugt wird. Zur richtigen Kennzeichnung von Honig und Imkereierzeugnissen stehen von der AGES begutachtete Musteretiketten zur VerfĂŒgung.
Imkereierzeugnisse
Propolis-Tropfen, Gelee royal und BlĂŒtenpollen sind NahrungsergĂ€nzungsmittel. Der Begriff âNahrungsergĂ€nzungsmittelâ muss in der Bezeichnung vorkommen. Informationen zur richtigen Kennzeichnung gibt es unter: