Nahaufnahme von mehreren grünen Basilikumblättern mit glatter, glänzender Oberfläche und sichtbaren Blattadern.

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Direktvermarktung von Kräutern und Gewürzen

Als Kräuter werden meist ganze Pflanzen oder deren Blätter bezeichnet, wie z.B. Petersilie, Schnittlauch. Gewürze sind gemäß Codex (Kapitel B 28) Pflanzenteile, die wegen ihres Gehaltes an besonderen Inhaltsstoffen geeignet sind, Geruch und Geschmack von Lebensmitteln zu beeinflussen (Liebstöckel, Wacholderbeeren, etc.). Aus Gewürzen oder Kräutern können verschiedene Produkte hergestellt werden, wie z.B. Gewürz- oder Kräutermischungen (Mischungen verschiedener Gewürze oder Kräuter); Gewürzzubereitungen (aus einem oder mehreren Gewürzen und anderen Lebensmitteln und/oder Zusatzstoffen), Kräuter- oder Gewürzsalze (Mischungen aus Speisesalz und einem oder mehreren Kräutern, Gewürzen und/oder Gewürzzubereitungen). Eine Unterscheidung bzw. Abgrenzung der Begriffe Kräuter und Gewürze ist nicht immer klar und hat praktisch auch meist keine Bedeutung.

Bezeichnung „Tee“ 

Diese ist nur für Erzeugnisse aus der „Teepflanze“ korrekt. Was wir allgemein als „Tee“ bezeichnen, ist gemäß Codex ein „teeähnliches Erzeugnis“. Teeähnliche Erzeugnisse sind Teile von Pflanzenarten, die im Anhang I des Codex Kapitels B 31 angeführt sind und getrocknet, fermentiert oder geröstet zur Zubereitung wässriger Aufgüsse wie Tee verwendet werden. Bei der Verwendung von Pflanzenteilen, die nicht in Anhang I angeführt sind, ist vorab zu klären, ob diese als Lebensmittel verkehrsfähig sind. Für Arzneimittel oder „Novel-Food“ ist eine Zulassung erforderlich (BMSGPK). Der Anhang II des Codex Kapitel B 31 ist eine Verbotsliste von Pflanzen bzw. Pflanzenteilen.

Braune Papiertüte mit getrockneten Kräutern und Blüten, daneben kariertes Stoffbeutelchen auf hellem Leinentuch.

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Vermarktung und Kennzeichnung

Kräuterproduzent:innen können ihre Erzeugnisse als Pflanze, frisch oder getrocknet, als Gewürz bzw. Gewürzmischung oder als teeähnliche Erzeugnisse vermarkten. Wichtig bei der Vermarktung und insbesondere bei der richtigen Kennzeichnung ist die Abgrenzung zwischen Kräutern/Gewürzen und Heilkräutern. Auf die richtige Kennzeichnung und die korrekte Bewerbung der Produkte muss ganz besonders geachtet werden.

Achtung!

Krankheitsbezogene Angaben, wie beispielsweise „schützt vor Diabetes“ und gesundheitsbezogene Angaben, wie zum Beispiel „stärkt das Immunsystem“ sind verboten!

Zur richtigen Kennzeichnung von Tee, teeähnlichen Erzeugnissen und Gewürzen stehen von der AGES begutachtete Musteretiketten zur Verfügung.

Mehrere Personen in einem Hofladen mit Obstkörben, drei kleinere Bilder zeigen Apfelverarbeitung, Verkauf und Essen im Freien. Text: 'Handbuch zur Eigenkontrolle für bäuerliche Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen.

Handbuch zur Eigenkontrolle für bäuerliche Betriebe

Dieses Handbuch richtet sich an bäuerliche Betriebe, die im Rahmen ihrer täglichen Arbeit mit Lebensmitteln umgehen, sowie an Betriebe mit besonderen Angebotsformen wie Direktvermarktung, Buschenschank, Urlaub am Bauernhof oder Schule am Bauernhof. Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen an Hygiene und Lebensmittelsicherheit verständlich, praxisnah und umsetzbar aufzubereiten.

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