Mehrere durchsichtige Kunststoffflaschen hängen kopfüber an einer Metallstange zum Trocknen oder Sterilisieren.

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Schulung Lebensmittelhygiene

Erfahren Sie hier, welche Anforderungen für die sichere Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln gelten. Praxisnah zusammengefasst, mit Hinweisen zu Unterlagen und Schulungsmöglichkeiten. 

Verantwortung für Lebensmittelsicherheit

Direktvermarkter:innen sind Lebensmittelunternehmer:innen. Das bedeutet, sie sind verantwortlich für die Sicherheit ihrer Produkte – von der Erzeugung über Verarbeitung bis zum Verkauf. Hygienische Maßnahmen helfen, Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Hinweis:

Auch kleine Betriebe müssen die gesetzlichen Anforderungen der Lebensmittelhygiene erfüllen. Die Schulung ist unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtend.

Inhalte der Hygieneschulung

Die Hygieneschulung vermittelt die wichtigsten rechtlichen und praktischen Anforderungen:

  • Lebensmittelmikrobiologie: Grundlegende Kenntnisse über Mikroorganismen und deren Kontrolle
  • Reinigung und Desinfektion: Reinigungspläne, Desinfektionsmaßnahmen, Schädlingskontrolle
  • Personalhygiene: Richtiger Umgang bei Krankheit, Wunden oder Hygieneverstößen
  • Lagerung und Transport: Temperaturkontrolle, sichere Handhabung von Rohstoffen und Fertigprodukten
  • Dokumentation und Eigenkontrolle: Aufzeichnungen, Reinigungs- und Kontrollpläne
  • Risikoanalyse (HACCP): Gefahren erkennen und Maßnahmen ableiten

Wer muss teilnehmen?

Die Betriebsleitung ist verantwortlich dafür, dass alle Personen, die im Betrieb mit Lebensmitteln umgehen bezüglich Hygiene und Tätigkeit geschult und unterwiesen werden. Die Hygieneschulung kann intern durch den/die Betriebsverantwortliche oder extern bei Hygieneschulung erfolgen.

Hinweis:

Der Schulungsnachweis ist Bestandteil der Eigenkontrolle und wird bei behördlichen Kontrollen verlangt.

Schulungsformen

  • Online-Kurse: Flexibel von zu Hause aus
  • Präsenzkurse: Vor Ort bei der Landwirtschaftskammer, inklusive praktischer Übungen

Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die als Nachweis für behördliche Kontrollen dient.

Hand mit Einweghandschuh greift in einer Fleischtheke nach orangefarbenen Würstchen, im Hintergrund verschiedene Wurstsorten.

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Dokumentation und Nachweise

Schulungsnachweise und betriebliche Aufzeichnungen gehören zu den Dokumentationspflichten im betrieblichen Eigenkontrollsystem. 

Bei Fragen stehen Beratungskräfte der Direktvermarktungreferate Ihrer Landwirtschaftskammer zur Verfügung.