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Beispielliste zu Allergenen

Beispielliste zu allen 14 Allergenen

Allergeninformationen für KonsumentInnen

Gutes vom Bauernhof-Betriebe können KonsumentInnen am Verkaufsort für weitere Informationen zu allergenen Stoffe auf die mobile "Gutes vom Bauernhof"-Webseite hinweisen.

Mobile Webseite: Allergen-Information (Bild: Agrar.Projekt.Verein/Stinglmayr)
Ansicht der mobilen Webseite zum Thema "Allergen-Information"

Allergeninformation

Mit 13.12.2014 gelten einige Neuerungen (Verbraucherinformationsverordnung) bei der Lebensmittelkennzeichnung. Ziel der EU-Verordnung ist die bessere Information der Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf. Die Angaben auf den Etiketten sollen besser lesbar sein und sie sollen mehr Informationen beinhalten, wie die Herkunft von Fleisch und Geflügel, das Hervorheben allergener Stoffe und die Angabe der Nährwerte.

Ab Dezember 2014 sind Verbraucher auf die 14 wichtigen Allergieauslöser (Allergene) beim Kauf loser Waren hinzuweisen – keine Ausnahmen für Direktvermarkter und Buschenschänker!



In der Online-Schulung „Allergeninformation“ erfahren Sie alles über Anforderungen und Pflichten - in der Praxis gilt es diese umzusetzen, damit Ihre Kunden erfahren, was für sie wichtig ist.
(Bild: Agrar.Projekt.Verein/Stinglmayr)
Auskunft über Allergene für KonsumentInnen

Allergeninformation zwingend notwendig

Lebensmittelunternehmer müssen ihre Kunden und Gäste über allergene Zutaten in offen angebotenen Speisen und Getränken informieren. Diese „Allergeninformation“ kann schriftlich auf der Speisekarte oder mündlich durch dafür geschulte Personen erfolgen.

Verpflichtende Schulung kann ab sofort im Internet absolviert werden 

Die verpflichtende Schulung bei mündlicher Allergeninformation kann ab sofort auch im Internet erfolgen. Auf der Lernplattform des LFI steht die Online-Schulung „Allergeninformation“ zur Verfügung, wo die wesentlichen Inhalte und Anforderungen erläutert werden, sowie nützliche Unterlagen zur Verfügung stehen. Nach Absolvierung der Schulung und erfolgreicher Überprüfung der Lerninhalte in Form eines Wissens-Checks, kann ein Schulungsnachweis selbst ausgedruckt werden.

Zeit & Kosten: Die Onlineschulung samt Wissens-Check erfordert einen Zeitaufwand etwa 90 Minuten und einen Kostenbeitrag von 15,-€.

Wichtiger Hinweis: Ab 13.12.2015 wird der Schulungsnachweis bei Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht verlangt werden.

Information und Anmeldung

Telefonisch oder per E-Mail unter Bekanntgabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, Betriebsnummer und E-Mail Adresse. Nach Anmeldung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Lernplattform eLFI.

Steigen Sie ein unter www.allergene-schulung.at und probieren Sie es aus - Sie werden sehen, Sie bekommen die Allergeninformation in Griff.


Die Schulung im Überblick & DEMO ...

Die interaktive Schulung führt die TeilnehmerInnen mit Ton (Sprecher) und Bild durch die einzelnen Kapiteln:

  • Rechtliches
  • Unverträglichkeit
  • Allergene Stoffe
  • Allergeninformation
  • Schulungen
  • Pflichten

Nach jedem Kapiteln stellt die Schulung den TeilnehmerInnen mehrere Fragen, die zur Wiederholung und besseren Aufnahme der Inhalte dienen. Passend zu den einzelnen Kapiteln stehen hilfreche Dokumenten zum Öffnen und Downloaden zur Verfügung. Probieren Sie es einfach aus!

Für einen ersten Eindruck steht eine Demo-Version zum Ausprobieren zur Verfügung...

Onlineschulung "Allergeninformation" (LFI Österreich)
Ansicht der Demo-Version der Onlineschulung "Allergeninformation"
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