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Direktvermarktung von Eiern

Pixabay
Eier

Eierproduzenten können Eier und Produkte aus Eiern direktvermarkten.

Bei der Haltung von Legehennen sind insbesondere tierschutzrechtliche Bestimmungen und bei der Vermarktung der Eier, die Vorschriften nach dem Lebensmittelrecht bzw. den Vermarktungsnormen einzuhalten. Wichtig sind einerseits die Zulassung des Legehennenbetriebes und Zuteilung des Erzeugercodes (Haltungsform) und andererseits die Eintragung oder Zulassung als Packstelle (Hygienezulassung).

 

Dokumente zum Download

Merkblatt Direktvermarktung Kennzeichnung Eier (Stand: Mai 2023)
Merkblatt Direktvermarktung Kennzeichnung Eier IV 2023
Leitfaden - Vermartkungsnormen für Eier - Bestimmungen für Legehennenhalter und Packstellen (Stand: Jänner 2020)
Leitfaden - Vermartkungsnormen für Eier
Einreichunterlage zur Zulassung als Eierpackstelle und Zuteilung einer Zulassungsnummer (Stand: August 2009)
Titelbild Einreichunterlage zur Zulassung als Eierpackstelle und Zuteilung einer Zulassungsnummer
Leitlinie für Eierpack- und Eiersammelstellen (Stand: Jänner 2009)
Titelbild Leitlinie für Eierpack- und Eiersammelstellen
Verordnung des BMLFUW über Vermarktungsnormen für Eier (Stand: November 2009)
Titelbild Verordnung des BMLFUW über Vermarktungsnormen für Eier
VO (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zu Vermarktungsnormen für Eier -
Titelbild: VO (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zu Vermarktungsnormen für Eier

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