close
loading
Intranet
overlay
header

Internet: Bei Fotos/Grafiken Urheber- oder Nutzungsrechte beachten

Achtung: Die Verwendung von Fotos und Grafiken ohne Urheber- oder Nutzungsrechte kann Sie teuer zu stehen kommen. In letzter Zeit haben sich Rechtsanwaltskanzleien auf die Einklagung von Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzungen spezialisiert und spüren hierfür unzulässige Bilder sowie Bildausschnitte im Internet auf.

Sind Sie auf der Suche nach geeigneten Bildern für Ihren Web-Auftritt ("Gutes vom Bauernhof"- sowie Betriebs-Homepage), Folder und andere Werbematerialien oder haben bei ihren hochgeladenen, bereits verwendeten Bildern bedenken? Prüfen Sie Ihre Bildrechte!

Urheber-/Nutzungsrechte:

Für das Verwenden und Hochladen von Grafiken, Fotos und Abbildungen für Webseiten, Printmedien (Inserate, Hoffolder, ...) und andere öffentlichen Medien (Social Media, ...) gilt, dass Sie:

  • im vollen Besitz der Urheber- oder Nutzungsrechte sind.
  • keine Rechte Dritter (Fotografen/Grafiker (Urheberrechte), Nutzungsrechte) durch die Nutzung verletzen.
  • zur Kenntnis nehmen, dass "Gutes vom Bauernhof" im Fall einer Rechtsverletzung den Rechteinhaber mit sämtlichen Forderungen an die verantwortliche Person bzw. den verantwortlichen Betrieb, welche/welcher die Grafiken, Fotos, Abbildungen hochgeladen hat, verweisen wird.

 

Bei Privatfotos/-grafiken, die sie selbst mit ihrer Kamera aufgenommen bzw. mit einem Grafikprogramm ohne Zuhilfenahme anderer geschützten Grafiken selbst erstellt haben, haben sie grundsätzlich die Urheber- und Nutzungsrechte. Bei allen anderen Fotos und Grafiken muss immer die Zustimmung (Empfehlung: schriftlich) der Berechtigten eingeholt werden. Achten Sie auch beim Kauf von Fotos, welche Nutzungsrechte/Lizenzen Sie damit erwerben!

Abmahnung: Teure Klagen bei Rechtsverletzungen

Geschädigte (Fotografen, Grafiker, Inhaber der Urheber- oder Nutzungsrechte) haben Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche (Lizenzgebühren, Gebühren für Unterlassung der Quellenangaben, Rechtsanwaltsgebühren) und können diese selbst oder durch Rechtsanwälte durchsetzen. Diese können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Daher ist darauf zu achten, nur geeignete Bilder zu verwenden, bei denen man berechtigt ist sie zu verwenden. Langt ein Schreiben (Abmahnung) ein, sollte dieses nicht ignoriert werden, da in weiterer Folge mit einem Gerichtsverfahren gerechnet werden muss.

TIPPS:

  • Überprüfen Sie Ihre bereits verwendeten Fotos (Gutes vom Bauernhof-Homepage, Betriebshomepage, Folder, Werbemittel, ...)
  • Löschen Sie im Internet Fotos, Grafiken, ..., die Sie unzulässig hochgeladen und dadurch veröffentlicht haben.
  • Laden Sie keine Fotos, Grafiken, ... im Internet hoch, bei denen Sie nicht im Besitz der Urheber- oder Nutzungsrechte sind.
  • Verwenden Sie geeignete Privatfotos (Quellenangabe "privat") oder engagieren sie einen PROFI-Fotografen, welcher Ihnen die Nutzungsrechte überträgt. Hinweis: Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen, daher ist bei der Verwendung eine Quellenangabe mit dem Verweis auf den Fotografen bei der Bildunterschrift zu machen. Siehe Beispiel "Agrar.Projekt.Verein / Stinglmayr":

    • Nutzungsrecht beim "Agrar.Projekt.Verein"
    • Urheberrecht bei "Stinglmayr"

  • Achten Sie beim Kauf von Fotos/Grafiken, welche Nutzungsrechte/Lizenzen Sie damit erwerben!
  • Abmahnungen wegen Urheber- und Nutzungsrechtsverletzungen sind ernst zu nehmen.
  • Ziehen Sie rechtliche Beratung bei, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Nützliche Links: HELP.gv.at

Passwort vergessen?