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Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises zum Schutz von Tieren bei der Schlachtung

zur Verfügung gestellt von der LK Österreich
Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises zum Schutz von Tieren bei der Schlachtung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 Art.29 (2)

Lehrfilme zur Schlachtung ...

Zur richtigen Schlachtung am Bauernhof stehen Lehrfilme zur Verfügung und zwar für die Schlachtung von Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen, sowie für Geflügel und Kaninchen.

Auf Anfrage können die Filme auch via youtube (geschossener Bereich) angesehen werden.

LFI Österreich / Bernhard Raab
Lehr-DVD: Richtiges Betäuben und Schlachten von Rindern, Schafen und Ziegen am Bauernhof
LFI Österreich / Bernhard Raab
Lehr-DVD: Richtiges Betäuben und Schlachten von Schweinen am Bauernhof

Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren

LFI Österreich / Bernhard Raab
Betäubung beim Rind

Für das Schlachten von Tieren müssen auch Direktvermarkter entweder einen Sachkundenachweis oder den Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung vorweisen können.

Von Personen, die Tiere schlachten, wird aufgrund der europäischen Verordnung über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung (EU-VO Nr. 1099/2009) ein Sachkundenachweis verlangt. Davon ausgenommen sind die Schlachtung für den Eigenbedarf und die Schlachtung von kleinen Mengen von Geflügel und Hasentieren. Voraussetzung zur Erlangung des Sachkundenachweises für die Schlachtung von Farmwild und Bisons unter Verwendung einer Feuerwaffe ist der Sachkundelehrgang für das „Schießen von Farmwild in Gehegen“.


Die Anforderungen im Detail:

  1. Für Personen, die eine landwirtschaftliche Schule (deren Lehrplan die Themen Tierschutz und Schlachtung vorsieht bzw. mit entsprechenden Unterrichts- und Praxisfächern wie z.B. Tierhaltung und landwirtschaftliche Praxis), eine Ausbildung als Fleischhauer oder als Veterinär erfolgreich abgeschlossen haben, gilt das Zeugnis über die erfolgreiche Ausbildung als gleichwertig dem Sachkundenachweis. Das bedeutet, dass kein Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises gestellt werden muss. Wird der Betrieb aufgefordert den Sachkundenachweis vorzuweisen, so erfolgt der Nachweis in Form des Zeugnisses. Ein Antrag zur Ausstellung eines Sachkundenachweise kann aber gestellt werden und ist insbesondere dann von Nutzen, wenn beabsichtigt wird, die Tätigkeit des Schlachtens auch außerhalb des eigenen Betriebes auszuführen.
  2. Personen, die Tiere schlachten bzw. in Zukunft schlachten möchten und weder eine landwirtschaftliche Ausbildung noch ausreichende berufliche Qualifikation vorweisen können, müssen eine entsprechende Ausbildung mit Praxis und Prüfung absolvieren um einen Sachkundenachweis beantragen zu können.

 

Die Landwirtschaftskammern bieten Kurse zur Qualifikation für den Sachkundenachweis an. Die Kursdauer beträgt je Tierart einen Halbtag. Nach dem Kursbesuch und einer erfolgreich abgelegten Prüfung, sowie einem Praxistag je Tierart, kann die Ausstellung eines Sachkundenachweises bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Betroffenen Betrieben wird empfohlen, Kontakt mit dem Referat Direktvermarktung Ihrer Landeslandwirtschaftskammer aufzunehmen. Die Seminare werden nach Bedarf für die entsprechenden Tierarten angeboten und sind selbstverständlich auch zur Weiterbildung für bereits ausgebildete und qualifizierte Direktvermarkter geeignet.

Absolventen von landwirtschaftlichen Fachschulen oder Höheren landwirtschaftlichen Schulen haben zukünftig ebenso mit dem erfolgreichen Abschluss eine dem Sachkundenachweis gleichwertige Ausbildung, sofern der Lehrplan die Themen Tierschutz und Schlachtung vorsieht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Direktvermarktung Ihrer Landeslandwirtschaftskammer.

Beispiele für die Betäubung bei verschiedenen Tierarten

LFI Österreich / Bernhard Raab
Rinder auf der Weide
LFI Österreich / Bernhard Raab
Betäubung beim Rind
LFI Österreich / Bernhard Raab
Betäubung beim Schaf
LFI Österreich / Bernhard Raab
Betäubung beim Schwein
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