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Zulassung als Packstelle und Einreichunterlage

Einreichunterlage zur Zulassung als Eierpackstelle und Zuteilung einer Zulassungsnummer (Stand: August 2009)
Titelbild Einreichunterlage zur Zulassung als Eierpackstelle und Zuteilung einer Zulassungsnummer

Die Zulassung als Packstelle ist ein- oder zweiteilig, je nach Art und Größe der Packstelle.

Für jede Packstelle, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert, ist die Zulassung als Packstelle
gemäß Vermarktungsnormen erforderlich. Die Packstelle muss dazu über die technischen Anlagen verfügen, die für die ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind.
Gegebenenfalls sind das:

 

  • Durchleuchtungsanlage (oder andere geeignete Anlagen),
  • Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe,
  • Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen,
  • geeichte Waage,
  • Gerät zum Kennzeichnen von Eiern.

Eine Hygienezulassung als Packstelle brauchen nur jene Betriebe, die Eier zukaufen und sortieren oder Betriebe, die nach Größe und Gewicht sortierte Eier an den Großhandel oder ins Ausland abgeben oder Betriebe, die selbst mehr als 2.000 Legehennen halten und nach Größe und Gewicht sortieren.

Erfordernisse für die Zulassung

  1. Antragstellung auf Zulassung gemäß Zulassungsverordnung bei der Bezirkshauptmannschaft (Inhalt des Antrags: Informationen zum Betrieb, Verantwortlicher, Betriebsart bzw. Tätigkeit, Plan/Skizze der Räume, Ausstattung, Wasserversorgung, Reinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Hygienemaßnahmen, Weiterbildung, Entsorgung tierischer Nebenprodukte)
  2. Kontrolle vor Ort durch die zuständige Lebensmittel oder Veterinäraufsicht
  3. Zulassungsbescheid von der Behörde, mit Zuteilung einer Zulassungsnummer und Angabe,wofür der Betrieb zugelassen ist.

Nach erfolgter Zulassung kann die Tätigkeit aufgenommen werden. Änderungen sind zu melden!

Kontrollhäufigkeit und Kosten

Kontrollen für zugelassene Betriebe
Zugelassene Betriebe werden von der Veterinäraufsicht gemäß MIK (= von der Behörde erstellter mehrjähriger integrierter risikobasierter Kontrollplan), je nach Risikoeinstufung des Betriebes, Verarbeitungsmenge und/oder Auftreten von Mängeln mindestens einmal pro Jahr kontrolliert. Die Kontrollkosten sind abhängig vom Zeitaufwand und betragen rund € 18 je ¼ Stunde plus Fahrtkosten.

Kontrollen für registrierte bzw. eingetragene Betriebe
Registrierte bzw. eingetragene Betriebe werden je nach Produkt und Regelung der Zuständigkeit im jeweiligen Bundesland meist von der Lebensmittelaufsicht kontrolliert. Die Häufigkeit der Kontrollen ist abhängig von der Risikoeinstufung des Betriebes und der Schwerpunktsetzung der Behörde. Kostenpflichtig sind auch Nachkontrollen, die durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle Mängel festgestellt wurden.

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