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Zur richtigen Kennzeichnung von frischem Fleisch und Fleischerzeugnisse stehen folgende Musteretiketten (Verlinkung zu Fleisch & Fleischerzeugnisse) zur Verfügung:


Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Auf Basis der europäischen "Verordnung (EG) Nr. 543/2008 - Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch" beruht die österreichische Durchführungsverordnung "Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch, BGBl. II Nr. 70/2011". (Stand: 01.03.2016; Quelle: BMLFUW)

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
Titelbild Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
VERORDNUNG (EG) Nr. 543/2008 DER KOMMISSION vom 16. Juni 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
Titelbild Verordnung (EU) Nr. 543/2008 zu Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
Beratungsblatt – Kennzeichnung von Bio-Produkten (Aktualisierung: Juni 2023)
Titelseite Beratungsblatt – Kennzeichnung von Bio-Produkten

Zusätzlich zu den grundsätzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung sind bei BIO-Produkten die BIO-Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

Es gibt vier Varianten von Bio-Lebensmitteln und Umstellungsware. Das EU-Bio-Logo muss bzw. darf nur für die erste Variante verwendet werden.

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