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Vermarktung und Kennzeichnung

Kräuterproduzenten können ihre Erzeugnisse als Pflanze, frisch oder getrocknet, als Gewürz bzw. Gewürzmischung oder als Tee vermarkten. Wichtig bei der Vermarktung und insbesondere bei der richtigen Kennzeichnung ist die Abgrenzung zwischen Kräutern/Gewürzen und Heilkräutern. Auf die richtige Kennzeichnung und die korrekte Bewerbung der Produkte muss ganz besonders geachtet werden.

Krankheitsbezogene Angaben, wie  beispielsweise „schützt vor Schlafstörungen“ und gesundheitsbezogene Angaben, wie zum Beispiel „stärkt Herz und Niere“ sind verboten!

Sollen diesbezügliche Angaben gemacht werden, so müssen diese durch die Listen nach Art. 13 und 14 der EU Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugelassen sein.

Musteretiketten für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, Gewürze und Senf
(Stand: November 2016)
Titelbild Musteretiketten für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, Gewürze und Senf

Zur richtigen Kennzeichnung von Tee, teeähnlichen Erzeugnissen, Gewürzen und Senf stehen von der AGES begutachtete Musteretiketten zur Verfügung:

Stand: November 2016

Inhalt:

  • 6 Musteretiketten
  • Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Kennzeichnungselementen

Ansicht eines Etikettenbeispiels:

Beratungsblatt – Kennzeichnung von Bio-Produkten (Aktualisierung: Juni 2023)
Titelseite Beratungsblatt – Kennzeichnung von Bio-Produkten

Zusätzlich zu den grundsätzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung sind bei BIO-Produkten die BIO-Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

Es gibt vier Varianten von Bio-Lebensmitteln und Umstellungsware. Das EU-Bio-Logo muss bzw. darf nur für die erste Variante verwendet werden.

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