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Direktvermarktung von Rohmilch

Pixabay
Milch und Kanne

Rohmilch und Rohrahm dürfen nur direkt vom Tierhalter an den Endverbraucher oder an Einzelhandelsunternehmen und von diesen Einzelhandelsunternehmen direkt an den Endverbraucher abgegeben werden.

Die Abgabe von Rohmilch an Kindergärten und Schulen ist nicht erlaubt!

Die Abgabe an Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung ist erlaubt für die Herstellung von Speisen und Getränken, die durcherhitzt werden.
Rohmilch kann auch mittels „geprüfter“ Milchautomaten abgegeben werden.
Rohmilch darf nur am Tag der Gewinnung und den zwei darauffolgenden Tagen, Rohrahm darf nur am Tage der Rohmilchgewinnung oder am darauf folgenden Tag aus Rohmilch, die den Anforderungen für Rohmilch entsprechen muss, hergestellt und abgegeben werden.

Kennzeichnung von Rohmilch:

Außer den sonstigen Kennzeichnungselementen (siehe Kennzeichnung) sind Rohmilch bzw. Rohrahm mit folgenden Hinweisen zu kennzeichnen: „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ und „Rohrahm, nur zur Herstellung von durcherhitzten Speisen verwenden“. Diese Hinweise müssen bei der Abgabestelle, am Etikett oder bei den Begleitpapieren (z.B. Lieferschein) angebracht sein.

Ein Merkblatt für Rohmilchdirektvermarkter ist unter www.hygiene-schulung.at abrufbar.

Kriterien für Rohmilch:

  • ­Keimzahl bei 30°C pro ml: <50.000 (Mittelwert über 2 Monate aus 2 Proben je Monat)
  • ­Somatische Zellen bei 30°C pro ml: < 400.000 (Mittelwert über 3 Monate aus 1 Probe je Monat)
  • ­Rohmilch von anderen Tierarten: Keimzahl bei 30°C pro ml: < 500.000 für Rohmilcherzeugnisse (Mittelwert über 2 Monate aus 2 Proben je Monat)

Untersuchungspflichten:
­

  • Rohmilchuntersuchung bei Kuhmilch: Keimzahl 2 mal pro Monat und Zellzahl 1 mal pro Monat
  • ­Rohmilchuntersuchung bei Milch anderer Tiere: Keimzahl 2 mal pro Monat
  • Mindestens ein Milcherzeugnis muss zumindest 1 mal jährlich bakteriologisch untersucht werden. Welches Produkt bzw. welche Produkte, auf welche Keime und wie oft zu untersuchen sind, ist der Leitlinie für Milchverarbeitung am Bauernhof zu entnehmen (BMG - Hygieneleitlinien).
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