Mit 13.12.2014 gelten einige Neuerungen bei der Lebensmittelkennzeichnung. Ziel der EU-Verordnung ist die bessere Information der Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf. Die Angaben auf den Etiketten sollen besser lesbar sein und sie sollen mehr Informationen beinhalten, wie die Herkunft von Fleisch und Geflügel, das Hervorheben allergener Stoffe und die Angabe der Nährwerte. Ab Dezember 2014 sind Verbraucher auf die 14 wichtigen Allergieauslöser (Allergene) beim Kauf loser Waren hinzuweisen – keine Ausnahmen für Direktvermarkter und Buschenschänker! Von einer verpflichtenden Nährwertkennzeichnung sind Direktvermarkter ausgenommen, außer sie beliefern den Großhandel oder verweisen auf besondere Nährwerte.