Die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen zur Kennzeichnung bzw. Etikettierung von Lebensmitteln sind in der EU-Verbraucherinformationsverordnung (Verordnung (EU) 1169/2011) seit 2014 in allen Mitgliedsstaaten gültig. Die Vorschriften zielen darauf ab, dass Lebensmittelhersteller:innen europaweit einheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung einhalten, sodass Verbraucher:innen beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden um für sie richtige Kaufentscheidungen treffen zu können.
Verantwortlich für die Information ist der Lebensmittelunternehmer:in, unter dessen Namen das Produkt vermarktet wird.