Der Antrag für den Erzeugercode (Bestätigung der Haltungsform), ist bei der Bezirkshauptmannschaft
einzubringen.
Das BMLFUW hat einen "Leitfaden für Vermarktungsnormen für Eier" zur Verfügung gestellt. Dieser enthält:
- Bestimmungen für Legehennenbetriebe
- Bestimmungen für Packstellen
- Qualitative Anforderungen an die Eier
- Kennzeichnungsvorschriften
- Arten der Legehennenhaltung
- und sonstige Hinweise
Die rechtliche Basis für die Verpackungsnormen bilden auf österreichischer Ebene die "Verordnung des BMLFUW über Vermarktungsnormen für Eier" und auf europäischer Ebene "VO (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zu Vermarktungsnormen für Eier" (Dokumente siehe unterhalb).