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Einzeleikennzeichnung

Quelle: AMA-Marketing GesmbH
Eidarstellung mit Kennzeichnungselementen

Eier müssen mit dem Erzeugercode gestempelt sein, wenn:

  • am Betrieb mehr als 350 Legehennen gehalten werden,
  • die Eier (egal ob sortiert oder unsortiert) auf Wochenmärkten verkauft werden,
  • die Eier an den Lebensmittelhandel oder zur Weiterverarbeitung (z.B. an Bäckereien, Fleischhauereien etc.) oder zum Weiterverkauf abgegeben werden.

Der Antrag für den Erzeugercode (Bestätigung der Haltungsform), ist bei der Bezirkshauptmannschaft

einzubringen.

Das BMLFUW hat einen "Leitfaden für Vermarktungsnormen für Eier" zur Verfügung gestellt. Dieser enthält:

  • Bestimmungen für Legehennenbetriebe
  • Bestimmungen für Packstellen
  • Qualitative Anforderungen an die Eier
  • Kennzeichnungsvorschriften
  • Arten der Legehennenhaltung
  • und sonstige Hinweise

Die rechtliche Basis für die Verpackungsnormen bilden auf österreichischer Ebene die "Verordnung des BMLFUW über Vermarktungsnormen für Eier" und auf europäischer Ebene "VO (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zu Vermarktungsnormen für Eier" (Dokumente siehe unterhalb).

Merkblatt-Direktvermarktung Kennzeichnung Eier (Stand: Mai 2023)
Merkblatt-Direktvermarktung Kennzeichnung Eier IV 2023
Leitfaden - Vermarktungsnormen für Eier - Bestimmungen für Legehennenhalter und Packstellen (Stand: Jänner 2020)
Titelbild Leitfaden - Vermarktungsnormen für Eier - Bestimmungen für Legehennenhalter und Packstellen
Verordnung des BMLFUW über Vermarktungsnormen für Eier (Stand: November 2009)
Titelbild Verordnung des BMLFUW über Vermarktungsnormen für Eier
VO (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zu Vermarktungsnormen für Eier
Titelbild: VO (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zu Vermarktungsnormen für Eier
 
 

Musteretiketten für Teigwaren

Zur richtigen Kennzeichnung von Teigwaren stehen folgende von der AGES begutachtete Musteretiketten zur Verfügung:

Musteretiketten für Teigwaren (Aktualisierung Dezember 2014)
Titelbild Musteretiketten für Teigwaren
Beratungsblatt – Kennzeichnung von Bio-Produkten (Aktualisierung: Juni 2023)
Titelseite Beratungsblatt – Kennzeichnung von Bio-Produkten

Zusätzlich zu den grundsätzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung sind bei BIO-Produkten die BIO-Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

Es gibt vier Varianten von Bio-Lebensmitteln und Umstellungsware. Das EU-Bio-Logo muss bzw. darf nur für die erste Variante verwendet werden.

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