Für die Schlachtung von Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden, Straußen und Farmwild am Bauernhof ist immer eine Zulassung im Sinne des Hygienerechts erforderlich.
Betriebe, die die Tiere schlachten lassen und das Fleisch am Betrieb verarbeiten und innerhalb Österreichs an den Endverbraucher, die Gastronomie oder den Einzelhandel vermarkten, reicht die Eintragung als Lebensmittelunternehmer.
Die Eintragung muss nicht beantragt werden, sondern erfolgt automatisch durch die LFBIS-Nummer des Betriebes.